Zertifizierungen

Verantwortungsvolle Beschaffungspolitik

  1. BBHG SA ist ein Hersteller von Uhrenausstattungen mit Sitz in Les Brenets, Schweiz. Diese Richtlinie bestätigt die Verpflichtung von BBHG SA, die Menschenrechte zu respektieren, keine Beiträge zur Finanzierung von Konflikten zu leisten und alle relevanten Sanktionen, Resolutionen und Gesetze der Vereinten Nationen zu respektieren.
  1. BBHG ist ein zertifiziertes Mitglied des Responsible Jewellery Council (RJC). Als solches verpflichten wir uns, durch eine Überprüfung durch einen unabhängigen Dritten nachzuweisen, dass wir :
    1. die Menschenrechte gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit respektieren;
    2. Wir beteiligen uns nicht an Korruption, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung und dulden solche Aktivitäten auch nicht;
    3. die Transparenz von Zahlungen von Regierungen und Sicherheitskräften unterstützen, die mit den Rechten in der Rohstoffindustrie übereinstimmen;
    4. keine direkte oder indirekte Unterstützung für illegale bewaffnete Gruppen leisten;
    5. ermöglichen es den Interessenvertretern, ihre Bedenken bezüglich der Lieferkette im Schmucksektor zu äußern;
    6. den fünfstufigen OECD-Rahmen als Managementprozess zur Durchführung der risikobasierten Sorgfaltspflicht umsetzen, um verantwortungsvolle Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zu gewährleisten.
  1. Wir verpflichten uns auch, unseren Einfluss geltend zu machen, um mögliche Verstöße durch andere Parteien zu verhindern. Wir informieren unsere Partner, Lieferanten und Kunden und fordern sie auf, bestimmte Verpflichtungen einzuhalten. Wir haben eine Beschwerderichtlinie für Interessengruppen, die uns Fragen oder Bedenken bezüglich der Materialien von ZCHR mitteilen möchten.
  1. In Bezug auf eklatante Verstöße beim Abbau, Transport und Handel mit Diamanten/Farbsteinen.
    Wir werden die folgenden Handlungen in keiner Weise tolerieren, unterstützen oder erleichtern, noch davon profitieren oder dazu beitragen:
    1. Folter oder grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung ;
    2. Zwangs- oder Pflichtarbeit;
    3. die schlimmsten Formen der Kinderarbeit;
    4. Verletzungen und Beeinträchtigungen der Menschenrechte;
    5. Kriegsverbrechen, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord.
  1. Wir werden alle Beziehungen zu vorgelagerten Lieferanten beenden, wenn wir ein Risiko feststellen, das vernünftigerweise darauf hindeutet, dass sie die in Absatz 4 genannten Verstöße begehen, sich bei Dritten versorgen, die diese Verstöße begehen, oder mit diesen in Verbindung stehen.
  1. In Bezug auf die direkte oder indirekte Unterstützung nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen
    Wir verkaufen oder kaufen ausschließlich Diamanten/Farbedelsteine, die vollständig mit dem Zertifizierungssystem des Kimberley-Prozesses konform sind, und tolerieren daher keinerlei direkte oder indirekte Unterstützung nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen oder mit ihnen verbundener Einrichtungen – insbesondere durch die Lieferung von Diamanten/Farbedelsteinen, die Zahlung von Geld oder die Bereitstellung logistischer, materieller oder sonstiger Unterstützung – die illegal folgende Aktivitäten ausüben:
    1. die illegale Kontrolle von Bergbaustandorten oder Transportwegen, Handelsplätzen für Diamanten/Edelsteine und Akteuren in der vorgelagerten Lieferkette;
    2. illegale Besteuerung oder Erpressung von Geld oder Diamanten/Edelsteinen an Bergbaustandorten, Transportwegen oder Handelsplätzen für Diamanten/Edelsteine oder gegenüber Zwischenhändlern, Exportunternehmen oder internationalen Händlern.
  1. Wir werden unverzüglich alle Beziehungen zu vorgelagerten Lieferanten beenden, wenn wir ein begründetes Risiko feststellen, dass diese sich bei Dritten versorgen, die direkt oder indirekt nichtstaatliche bewaffnete Gruppen wie die in Absatz 6 genannten unterstützen oder mit diesen in Verbindung stehen.
  1. In Bezug auf öffentliche oder private Sicherheitskräfte
    Wir bekräftigen, dass die Aufgabe öffentlicher oder privater Sicherheitskräfte darin besteht, die Sicherheit von Arbeitnehmern, Anlagen, Ausrüstung und Eigentum in Übereinstimmung mit der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Gesetzgebung zur Gewährleistung der Menschenrechte, zu gewährleisten. Wir werden keine direkte oder indirekte Unterstützung für öffentliche oder private Sicherheitskräfte leisten, die die in Absatz 4 beschriebenen Verstöße begehen oder die in Absatz 6 beschriebenen illegalen Handlungen begehen.
  1. In Bezug auf Bestechungsgelder und falsche Angaben zur Herkunft von Diamanten/Edelsteinen verzichten wir darauf, Bestechungsgelder anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, und wir werden uns Bestechungsversuchen widersetzen, die darauf abzielen, die Herkunft von Diamanten/Edelsteinen zu verbergen oder zu verschleiern, falsche Angaben zu Steuern, Zölle und Abgaben, die an Regierungen für den Abbau, den Handel, die Verarbeitung, den Transport und den Export von Diamanten gezahlt werden, abzulehnen.
  1. In Bezug auf Geldwäsche
    Wir unterstützen Bemühungen zur Bekämpfung der Geldwäsche in Fällen, in denen wir ein begründetes Risiko der Geldwäsche im Zusammenhang mit der Gewinnung, dem Handel, der Verarbeitung, dem Transport oder dem Export von Diamanten/Edelsteinen erkennen.

Name: Stéphane MOUGIN

Funktion: Direktor

Datum des Inkrafttretens: 10.10.2025

Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Unternehmens und seiner direkten und indirekten Partner

BBHG hat dieses Verfahren zur Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden über :

  • die Lieferkette von Edelmetallen und Edelsteinen, insbesondere aus Konflikt- und Hochrisikogebieten ;
  • Menschenrechte ;
  • Arbeitsbedingungen (Überstunden, Lohn, Belästigung, Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen, Diskriminierung) ;
  • Geschäftsethik (Korruption, Bestechung, Schmiergeldzahlungen)
  • Umwelt ;
  • Informationen über die Produkte und Dienstleistungen, die das Unternehmen anbietet;
  • gegebenenfalls die Trennung und Rückverfolgbarkeit von wertvollen CoC-Materialien.

Herr MOUGIN Stéphane ist für die Durchführung und Überprüfung dieses Verfahrens verantwortlich.

Interessierte Parteien innerhalb oder außerhalb des Unternehmens können ihre Bedenken an BBHG SA, 032 920 38 25, info@bbhg.ch, richten.

Nach Erhalt der Beschwerde werden wir uns bemühen, :

  • einen genauen Bericht über die Beschwerde zu erhalten;
  • unser Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden erläutern ;
  • die Art und Weise festzulegen, wie der Beschwerdeführer die Behandlung des Falles wünscht;
  • die Vertraulichkeit des Beschwerdeführers zu wahren, wenn er dies wünscht;
  • entscheiden, wer die Beschwerde intern bearbeitet oder dazu beiträgt, die Beschwerde an die zuständige Stelle weiterzuleiten, z.B. den betreffenden Lieferanten oder die zuständige Institution im Sektor;
  • Weitere Informationen erhalten Sie gegebenenfalls, wenn das Problem intern behandelt werden kann;
  • alle Maßnahmen zu identifizieren, die wir ergreifen sollten, einschließlich der Überwachung der Situation;
  • den Beschwerdeführer so schnell wie möglich über unsere Entscheidungen oder Schlussfolgerungen zu informieren;
  • die eingegangenen Beschwerden und das angewandte interne Verfahren mindestens zehn Jahre lang in unseren Archiven aufbewahren.

Wir werden keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen ergreifen, die in gutem Glauben eine Beschwerde einreichen.

Name: Stéphane Mougin

Fonction : Directeur

Datum: 13.10.2025

Menschenrechtspolitik

Wir, die BBHG AG, erkennen unsere Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte an. Wir glauben, dass unser Unternehmen eine Rolle beim Schutz und der Förderung der Menschenrechte zu spielen hat.

Die BBHG AG verpflichtet sich, die international anerkannten Menschenrechte bei ihren Aktivitäten und in ihren Lieferketten zu respektieren. In Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte basiert unsere Politik auf den internationalen Standards der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit.

Die Menschenrechte bezeichnen eine Reihe von Grundrechten und -freiheiten, die jedem Menschen auf der Welt zustehen, unabhängig von seiner Herkunft, seinem Glauben oder der Art und Weise, wie er sein Leben führt. Es handelt sich um ein umfassendes Konzept mit wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, politischen und bürgerlichen Dimensionen. Für BBHG SA bedeutet die Achtung der Menschenrechte, dass alle Personen, die an unseren Betrieben, Lieferketten und Produkten beteiligt sind oder damit in Berührung kommen, mit Würde, Respekt, Fairness und Gleichheit behandelt werden.

Unsere Politik legt die allgemeinen Grundsätze fest, die die Art und Weise bestimmen, wie wir unsere Geschäfte innerhalb der BBHG AG führen. Gemeinsam mit unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern verpflichten wir uns, die Umsetzung dieser Politik in allen unseren Geschäftsbereichen und Lieferketten voranzutreiben. Wir sind uns bewusst, dass es im Zusammenhang mit diesen Standards zu Herausforderungen kommen kann, und wir werden diese Herausforderungen in Partnerschaft mit den entsprechenden Partnern und Interessengruppen angehen:

  1. Die Beschäftigung ist frei gewählt
  2. Vereinigungsfreiheit
  3. Die Arbeitsbedingungen sind sicher, hygienisch und haben Vorrang vor materiellen Gütern und Gewinnen.
  4. Kinderarbeit wird nicht eingesetzt
  5. Menschenwürdige Löhne werden gezahlt
  6. Die Arbeitszeiten sind nicht übermäßig lang.
  7. Es gibt keine Diskriminierung
  8. Förderung von Vielfalt, Fairness und Integration
  9. Eine regelmäßige Beschäftigung wird bereitgestellt
  10. Keine harte oder unmenschliche Behandlung erlaubt ist

Die BBHG SA wird sich ständig bemühen, diese Politik in alle relevanten Prozesse und Verfahren des Unternehmens zu integrieren, um ihre effektive Umsetzung zu gewährleisten.

Wir erkennen an, dass wir Maßnahmen ergreifen müssen, um tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen zu identifizieren und zu behandeln, unabhängig davon, ob diese direkt oder indirekt mit unseren Aktivitäten oder Geschäftsbeziehungen verbunden sind. Wir verstehen, dass die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht ein dynamischer und kontinuierlicher Prozess ist, der es erfordert, ergebnisorientiert zu handeln, unsere Handlungen zu überwachen und unseren Interessengruppen mitzuteilen, wie wir mit den Auswirkungen umgehen.

Da sich unsere Menschenrechtsrisiken und -auswirkungen im Laufe der Zeit ändern können, wird diese Politik überprüft, wenn sich unser Sorgfaltsprozess im Bereich der Menschenrechte als unzureichend erweist.

Name: MOUGIN Stéphane

Fonction : Directeur

Datum des Inkrafttretens: 20.01.2026